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Susanne & René Braginsky Stiftung logo

Die René und Susanne Braginsky Stiftung hat seit ihrer Gründung zahlreiche Projekte im In- und Ausland unterstützt.

Neue Gesuche um Unterstützung sowie Projektanträge sind ausschliesslich auf digitalem Weg einzureichen. Gesuche, welche direkt an Mitglieder des Stiftungsrates gerichtet werden, behandelt die Stiftung nicht.

Gesuche um Einzelfallhilfen können im Rahmen des Stiftungszwecks nicht berücksichtigt werden.

Sämtliche Anträge werden nach erfolgter Vorprüfung drei Mal jährlich durch den Stiftungsrat behandelt und entweder genehmigt oder abgelehnt. Die Entscheide des Stiftungsrates sind endgültig; es wird keine Korrespondenz darüber geführt.

Institutionen sind berechtigt, nach einem Entscheid frühestens nach Ablauf von drei Jahren erneut ein Gesuch einzureichen.

Gesuch einreichen

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